Versorgungsmedizinische Grundsätze
Allgemeine Grundsätze
1. Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle
2. Kopf und Gesicht
3. Nervensystem und Psyche
4. Sehorgan
5. Hör- und Gleichgewichtsorgan
6. Nase
7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen
9. Herz und Kreislauf
10. Verdauungsorgane
11. Brüche (Hernien)
12. Harnorgane
13. Männliche Geschlechtsorgane
14. Weibliche Geschlechtsorgane
15. Stoffwechsel, innere Sekretion
16. Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
17. Haut
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
Begutachtung
Merkzeichen
Lymphödem Grad der Behinderung
Bei der Bewertung des GdB von Lymphödemen im Sinne der VG, Teil B, Nr 9.2.3 ist allein auf die Funktionseinschränkung beziehungsweise Gebrauchsfähigkeit der Gliedmaße und nicht auf den mit dem Tragen von Kompressionsstrümpfen sowie der Durchführung von Lymphdrainage und Lymphentstauung zusammenhängenden Therapieaufwand abzustellen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg 3. Senat
28.02.2017
L 3 SB 2093/16
Eine regelmäßig belastende Drainage- und Kompressionstherapie muss trotz geringer funktioneller Einschränkungen als beeinträchtigend berücksichtigt werden. Auch bei geringer Einschränkung der Bewegungsfähigkeit kann bei deutlicher Schwellenneigung unter Belastung, Einschränkungen in der Feinmotorik und der Notwendigkeit dauerhafter Drainagebehandlung es gerechtfertigt sein, einen GdB von 30 festzustellen.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt 7. Senat
22.02.2011
L 7 SB 66/05